Referenzbeispiele - Sicherheitsmanagement

Referenzbeispiel

Milzbrand Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S-H
2009 bis 2010
Gutachten zum Milzbrandverdacht auf Standorten der Lederindustrie in S-H


In den Lederfabriken in Schleswig-Holstein wurden bis in die sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts Leder aus Häuten sehr unterschiedlicher Herkunft verarbeitet. Durch den Import von Häuten aus asiatischen, afrikanischen, südamerikanischen und südeuropäischen Ländern wurden konservierte Häute in die Verarbeitung genommen, die zu großen Anteilen mit Milzbrandsporen belastet waren. Die Verarbeitung von mit Milzbrandsporen kontaminierten Häuten führte neben Erkrankungen von Mitarbeitern der Lederfabriken auch zu Milzbrandinfektionen in Viehbeständen in den nachgelagerten Niederungen der Vorflutsysteme. Hauptinhalte des Gutachtens waren die Ermittlung von Grundlagen zur Milzbrandproblematik in Schleswig-Holstein, die Untersuchung und Beschreibung des Ausbreitungs-verhaltens im Sinne einer Kontaminationshypothese, die Ableitung von Schutzmaßnahmen bei Arbeiten auf kontaminierten Standorten sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für die Entsorgung von mineralischen Abfällen bei Bauaktivitäten auf ehemaligen Standorten der Lederindustrie.


Für Standorte der Lederindustrie, auf denen mit Milzbrandsporen kontaminierte Häute zu Leder verarbeitet wurden, konnten Bereiche mit unterschiedlichem Kontaminationsverdacht kategorisiert werden. Auf dieser Grundlage wurden weite Teile der räumlich nachgelagerten Rieselfelder, der Flussauen und der Produktionsstandorte aus dem generellen Milzbrandverdacht entlassen. Damit konnten die Anforder-ungen an den Arbeitsschutz bei Untersuchungen, Bauarbeiten und Sanierungen mit Bezug auf die herausgearbeiteten Kategorien deutlich herabgestuft werden.

Das Gutachten baut wesentlich auf den Untersuchungsergebnissen in Neumünster auf, die auch im Rahmen eines Forschungsvorhabens erhoben wurden. Die Arbeiten wurden intensiv mit den Beteiligten beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) abgestimmt bzw. auch gemeinsam erarbeitet.

Die Abstimmungen hinsichtlich der Erfordernisse des Arbeitsschutzes erfolgen unter Beteiligung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren sowie der Staatlichen Arbeitsschutz-behörde bei der Unfallkasse Nord. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beabsichtigt gemeinsam mit der Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Informationsmaterialien zu erstellen und Informationsveranstaltungen zum Themenkomplex im Jahr 2010 durchzuführen.

 

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Referenzbeispiel

Umverlegung der B243
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
2007 bis 2012
Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordination nach BaustellV


Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, führt den vierstreifigen Neubau der B 243 von km 10+360 bis km 19+350, von westlich Bad Lauterberg (B 27) bis südlich AS L 604 (Bad Sachsa), durch.


Hierzu werden insgesamt 10 Brückenbauwerke neu errichtet und knapp 9 km Straße einschließlich erforderlicher Nebenanlagen (Wirtschaftswege, Entwässerungseinrichtungen, Regenrückhaltebecken etc.) gebaut.

Die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH wurde beauftragt, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellen-verordnung für diese Arbeiten durchzuführen.

Im Einzelnen werden folgende Leistungen erbracht:

  • Beratung des Auftraggebers in sicherheits- und gesundheitstechnischen Fragen,
  • Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auf sicherheitstechnische Belange und Benennung von sicherheitstechnischen Defiziten,
  • Erstellung, Fortschreibung und Bekanntmachung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für die einzelnen Bauwerke,
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten an den Bauwerken,
  • Erstellung und Bekanntmachung einer Baustellenordnung für die bei der Baumaßnahme tätigen Firmen,
  • Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung,
  • Durchführung von Baustellenbegehungen, Abstimmung mit Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Teilnahme an Baubesprechungen und Anleitung der ausführenden Firmen zum sicherheitsgerechten Arbeiten.

 

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